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Behördliche Auflagen - Mehrkosten (St2104.16)
STURM - Behördliche Auflagen - Mehrkosten - St2104.16
Mehrkosten, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Auflagen nach einem
Schadenereignis über die Kosten der Wiederherstellung in
Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (LW5124.18)
wasserführenden Absorberanlagen am
versicherten Grundstück, sowie
Schäden an den versicherten Gebäuden infolge Austritts von Wasser aus - am versicherten
Grundstück oder im/am Gebäude vorhandenen - Schwimmbädern [...] Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen - LW5124.18
Abweichend von Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind
Bruchschäden an wasserführenden Rohrleitungen von Schwimmbädern, Schwimmteich-
Begutachtung nach § 57 a KFG (AH3852.12) (AH3852.12)
Art 7.3. AHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schadener-
satzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes (BGBl. Nr. 20/1949) wegen Per-
sonen- oder Sachschäden im Zusammenhang
Mehrkosten durch behördlich vorgeschriebenen Mehraufwand (TIG009.13)
Auflagen - Mehrkosten - TIG009.13
1. Als Mehrkosten durch behördliche Auflagen gelten jene Kosten, die aufgrund gesetzlicher
Bestimmungen oder behördlicher Auflagen nach einem Schadenereignis über die Kosten
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Erlebens-, Ablebens- und bestimmten schweren Krankheitsfall - 1995 (VBKS95)
Sie sechs Wochen lang gebunden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Antrag-
stellung.
(3) Vertragsgrundlage sind die Versicherungsurkunde, der vereinbarte Tarif und die Versicherungsbe-
dingungen. Soweit [...] gesondert vorgeschrieben
wird. Eine darüber hinausgehende Prämie werden wir nicht berechnen. Wenn wir aufgrund des vorläufi-
gen Sofortschutzes leisten, verrechnen wir die erste Jahresprämie bzw. einmalige [...] zes, der angefallenen Kosten und nach Berücksichtigung eines Abschlages
nach den tariflichen Grundsätzen.
(5) Die Höhe der Rückkaufswerte und der prämienfreien Versicherungssummen für jedes Versicherungs-