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Ergänzung paritätisches Kündigungsrecht (Fe3115.14)
Entschädigungsleistung geführt hat, die insgesamt die halbe Jahresprämie des betroffenen
Versicherungsvertrages (der betroffenen Versicherungssparte) überstiegen hat.
Oberösterreichische Versicherung
Austreten von Schwimmbadwasser (LW2138.23)
LEITUNGSWASSER - Austreten von Schwimmbadwasser - LW2138.23
Abweichend von Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind
- Schäden an den versicherten Gebäuden infolge Austritt von Wasser aus
Austreten von Schwimmbadwasser (LW1138.23)
LEITUNGSWASSER - Austreten von Schwimmbadwasser - LW1138.23
Abweichend von Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind
- Schäden an den versicherten Gebäuden infolge Austritt von Wasser aus
Verzicht auf Einwand Obliegenheitsverletzung bei falscher Verwendungsbestimmung (KA1061.25)
gemäß Artikel 7 Pkt. 1 („Vereinbarungen über die Verwendung des
Fahrzeuges einzuhalten“) der dem Vertrag zugrunde liegenden allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung.
Oberösterreichische
Verzicht auf Einwand Obliegenheitsverletzung bei falscher Verwendungsbestimmung (KH1061.25)
gemäß Artikel 9 Pkt. 1.1 („Vereinbarungen über die Verwendung des
Fahrzeuges einzuhalten“) der dem Vertrag zugrunde liegenden allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Oberö