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Wasserverlust (LW3014.14)
in der Polizze ausgewiesenen Versicherungssumme gilt in
Abänderung des Artikel 2 Abs. 13 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB auf erstes Risiko als
mitversichert:
Kosten für Wasserverlust (das ist der
Fundamente (MB3010.13)
MASCHINENBRUCH - Fundamente - MB3010.13
In Erweiterung des Art. 1 Abs. 3 der der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen
Photovoltaikanlagen (St1123.18)
gen Elektroinstallationen und Wechselrichtern
mitversichert.
Gemäß Artikel 3 Punkt 1.3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB wird vereinbart, dass sich
der Versicherungsschutz auch auf die Verglasung
Photovoltaikanlagen (St5123.19)
dazugehörigen Elektroinstallationen und Wechselrichtern
mitversichert.
Gemäß Artikel 3 Pkt. 1.3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB wird vereinbart, dass sich der
Versicherungsschutz auch auf die Verglasung
Sonderverglasungen (DH1504.18)
HAUSHALT - Sonderverglasungen - DH1504.18
Abweichend von Artikel 2 Punkt 5.2.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD sind
Bruchschäden an Tür- und Fensterverglasungen von Sauna- und Infrarotkabinen