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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO07)
40 35 30 25 0 % der Bemessungsgrundlage
zurückzuzahlen.
Bei Vertragsauflösung während der ersten drei Jahre sind 60 % der Bemes-
sungsgrundlage zurückzuzahlen.
Bemessungsgrundlage ist die bei Vertragsbeginn [...] 12,5 12,5 12,5 0 % der Bemessungsgrundlage
zurückzuzahlen.
Bei Vertragsauflösung während dem ersten Jahr sind 25 % der Bemessungs-
grundlage zurückzuzahlen. Bemessungsgrundlage ist die Summe aller seit [...] 55 5,55 5,55 0 % der
Bemessungsgrundlage
zurückzuzahlen.
Bei Vertragsauflösung während dem ersten Jahr sind 11,11 % der Bemes-
sungsgrundlage zurückzuzahlen. Bemessungsgrundlage ist die Summe aller
seit
Ausfall von Klimaanlagen (CS5.1)
eingeleitet werden. Verletzt der Versicherungsnehmer diese
Obliegenheit, so ist der Versicherer aufgrund des Art. 5 der ADVB von der Verpflichtung zur
Leistung frei.
Oberösterreichische Versicherung AG
Kombinierter Rechtsschutz für ImRecht Gemeinde (RS820)
Versicherungsschutz auf die gemeindeeigenen
Gesellschaften, die aus förderungs- und steuerrechtlichen Gründen errichtet wurden, Vereine zur
Förderung der Infrastruktur und gemeindeeigene KGs, sofern diese kein
Bergungs-, Wrackbeseitigungs- und Entsorgungskosten (Wk5001.19)
soweit sie der Versicherungsnehmer den Umständen nach für geboten
halten durfte.
• die Aufwendungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bzw. durch die Befolgung behördlicher
Anordnungen entstanden sind oder
Mehrkosten durch behördliche Auflagen (ImG009.12)
behördliche Auflagen - ImG009.12
1. Als Mehrkosten durch behördliche Auflagen gelten jene Kosten, die aufgrund gesetzlicher Be-
stimmungen oder behördlicher Auflagen nach einem Schadenereignis über die Kosten