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Bestimmungswidriges Austreten glühendflüssiger Schmelzmassen (F33)
ebenfalls ersetzt, mit Ausnahme
der Schäden im Inneren des Behältnisses und des Schadens an der Durchbruchstelle, Schäden an
den Schmelzmassen selbst fallen nicht unter die Ersatzpflicht des Versicherers.
F912 (F912)
ssumme dem tatsächlichen Neuwert entspricht, die Entschädigung
zum Neuwert.
Außer Betrieb gestellte Maschinen fallen nicht unter diese Regelung, es sei denn, sie wurden ent-
sprechend gewartet,
Glühendflüssige Schmelzmassen (FBU116)
Schäden an feuerfesten Materialien im Inneren der
Behältnisse oder Leitungen und Schäden an der Durchbruchstelle.
3. Nicht ersetzt werden die durch die unter Punkt 2. bezeichneten Schäden erforderlich werdenden
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen (St114)
Ereignis zerstört oder beschädigt, ersetzt
der Versicherer die dadurch anfallenden Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung
einschließlich Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten bis zur Höhe
Schäden am PKW des Geschäftsführers (F837.1) (Fe3017.12)
Brandschäden während der Fahrt, ebenso Schäden, die durch die Inbetriebsetzung des Motors -
auch im Einstellraum - entstehen, werden nicht vergütet.
Versicherungsschutz besteht überdies nur, wenn für das S