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Erweiterter Neuwertersatz (NW-97)
ERWEITERTER
NEUWERTERSATZ NW-97
In Ergänzung von Art. 7 Pkt. 1.1.3. der AFB, des Art. 6 Pkt. 1.4. der ABH und Art. 8, Abs.4 der AWB
Bahnen gemäß EKHG ohne Pistenrisiko (AH444.2) (AH444.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - BAHNEN GEMÄSS EKHG OHNE DECKUNG DES
PISTENRISIKOS - AH444.2
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstiger Leistungsfreiheit des
Versicherers gemäß § 6
Wartungsvertrag für Bürotechnik (EG7) (EG7)
E-GERÄTE BESONDERE BEDINGUNG EG7
Wartungsvertrag für Bürotechnik
Für die versicherten Geräte besteht ein Wartungsvertrag, dessen Leistungen denen
Provisorische Reparaturen (CS4018.12)
COMPUTER/E-GERÄTE - Provisorische Reparaturen - CS4018.12
Bei Schadenfällen bis zu einer voraussichtlichen Schadenhöhe von EUR 7.000,- ist es
dem Versicherungsnehmer gestattet, unverzüglich mit den
Provisorische Reparaturen (CS3006.12)
COMPUTER/E-GERÄTE - Provisorische Reparaturen - CS3006.12
Bei Schadenfällen bis zu einer voraussichtlichen Schadenhöhe von EUR 7.000,- ist es
dem Versicherungsnehmer gestattet, unverzüglich mit den