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GLASBRUCH - Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet (Gl3041.22)
Mitversichert sind Schäden:
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden ABG
an im Gemeindegebiet befindlichen (nach den Regeln der Technik errichteten
Ergänzung paritätisches Kündigungsrecht (Fe3115.14)
Entschädigungsleistung geführt hat, die insgesamt die halbe Jahresprämie des betroffenen
Versicherungsvertrages (der betroffenen Versicherungssparte) überstiegen hat.
Oberösterreichische Versicherung
Ableitungen auf dem Versicherungsgrundstück (LW2103.16)
LEITUNGSWASSER - Ableitungen - LW2103.16
Abweichend von Artikel 2 Punkt 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschäden
einschließlich der hierfür erforderlichen Nebenarbeiten an Ableitungen
Haupt- und Nebenwohnsitz (DH1711.15)
- Wohnungsinhalt in Haupt- und Nebenwohnsitzen - DH1711.15
In Erweiterung des Artikel 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH besteht für den versicherten
Wohnungsinhalt Versicherungsschutz sowohl am
Austreten von Schwimmbadwasser (LW2138.23)
LEITUNGSWASSER - Austreten von Schwimmbadwasser - LW2138.23
Abweichend von Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind
- Schäden an den versicherten Gebäuden infolge Austritt von Wasser aus