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OÖV-Plus für Freizeitunfälle ab 11 % (UN1087.18)
ab 11 % - UN1087.18
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Beträgt
ZBW-LDW98 (ZBW-LDW98)
den Versicherungswert von Erntefrüchten sind die mittleren amtlich verlautbarten
Marktpreise zugrunde zu legen.
Weiters ist der Minderwert zu berücksichtigen, der an den Erntefrüchten durch Hagel
Haftung während der Gewährleistungsfrist (Extended Maintenance) BW-S5 (BW-S5)
Der Versicherungsschutz dieser Haftung
- beginnt mit dem Zeitpunkt des Versicherungsendes der Grunddeckung gemäß Art. 10 der
Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung
und
- endet mit dem
Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung (LN) (LN)
Wiederherstellung innerhalb einer Frist von drei Jahren nach
dem Schadenfall, gleichviel aus welchem Grund, oder erklärt der Versicherungsnehmer dem Versicherer
vor Ablauf der Frist schriftlich, daß er nicht
Reine Vermögensschäden (AH416) (AH416)
Erfüllung von Verträgen;
3.8 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geld-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder
ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art