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Ausschluß Feuer und Einbruchdiebstahl (EG5)
E-GERÄTE - Ausschluss des Feuer- und Einbruchdiebstahl-Risikos - EG5
Auf Grund besonderer Vereinbarungen gilt Art. 2 (1) lit. h, i, k, l der Allgemeinen Bedingungen für
die Versicherung von Elektro-Anlagen
Betriebsunterbrechung nach indirektem Blitzschlag (BU3011.19)
BU3011.19
In Erweiterung der AFBUB in der jeweils gültigen Fassung gelten Unterbrechungsschäden
aufgrund eines versicherten Sachschadens durch indirekten Blitzschlag auf erstes Risiko bis zu
der auf der
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen - FE3036.21 (Fe3036.22)
FEUER - Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen - Fe3036.22
Am Versicherungsgrundstück mit dem Boden bzw. dem Schwimmbad fest verbundene
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen gelten einschließlich
Modell Superschutz 500 ab 11 % Invalidität (UN1031.16)
11 % Invalidität - UN1031.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens [...] %, wird keine Versicherungsleistung
erbracht.
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt
Zusatzbedingungen für die Maschinenbruch-versicherung von Solarthermieanlagen (ZMB-STF09.1)
und/oder Behandlung wegen seiner Verbindung mit anderen Sachen (ausgenommen
radioaktiven Sachen) auf Grund des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) BGBI. 325/90 in der
Fassung BGBI. 417/92 oder des Wasserrechtsgesetzes [...] Abwicklung.
4.6.7. Die Kosten für die Behandlung von nicht versicherten Sachen wie z.B. Wasser inkl.
Grundwasser und Luft (ausgenommen Erdreich) werden nicht ersetzt, ebenso nicht, wenn sie mit
versicherten Sachen