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Schäden an Kundenfahrzeugen - Abholdienst (AH3427.12) (AH3427.19)
Kunden stehen;
- Luftfahrzeuge;
- Fahrzeuginhalt und Fahrzeugladung.
2. Als Obliegenheit - bei sonstiger Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 6 VersVG -
werden bestimmt:
Infektionsklausel (UN1058.16)
UNFALL - Infektionsklausel - UN1058.16
In Ergänzung des Artikel 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Unfallversicherung gilt als Unfall auch eine in Ausübung der versicherten
Indexvereinbarung (U853.3)
die Indexanpassung an den
Versicherungsnehmer, frühestens jedoch zu dem dem Vertrag zu Grunde liegenden
Hauptfälligkeitszeitpunkt, wirksam.
Es wird der letztmals vor Prämienhauptfälligkeit veröf
Indirekte Blitzschäden - Var. 1 - Grundschutz (Fe3001.15)
Blitzschäden, Grundschutz - Fe3001.15
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch
Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags mitversichert.
Diese Gefahr
Versicherung von Akkus von Elektrofahrzeugen (KA1140.20)
von Akkus von Elektrofahrzeugen - KA1140.20
In Erweiterung des Art 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) erstreckt sich der Versi