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VersVG§150 (VersVG§150)
§ 150 (1) Die Versicherung umfaßt die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die durch
die Verteidigung gegen den von einem Dritten geltend gemachten Anspruch entstehen, soweit die Auf-
wen
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen (St114)
STURM - Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen und Haustechnik am
Grundstück - St114
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete und mit
dem Boden
Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (St1130.15)
STURM - Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen am Grundstück -
St1130.15
Auf dem Versicherungsgrundstück zumindest bis zur Hälfte im Boden versenkte Schwimmbäder
ohne Abdeckungen, aufgestellte W
Arbeitszeitzuschläge, Luftfrachtkosten (MB1076.12)
MASCHINENBRUCH - Kosten für Arbeitszeitzuschläge, Luftfrachtkosten -
MB1076.12
Kosten für Arbeitszeitzuschläge
Gemäss Artikel 7 Punkt 2.1. der AMB 1998 sind die Kosten für Überstunden, Sonntags-,
Bestklausel (F62) (F62)
FEUER - Bestklausel - F62
Sollten während der Dauer des vorliegenden Versicherungsvertrages die Prämien (Nachlässe und
Zuschläge) von den in Österreich tätigen Versicherungsunternehmen allgemein der