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Basis für Freizeitunfälle (UN1079.21)
UNFALL - Basis für Freizeitunfälle - UN1079.21
Versicherungsschutz besteht nur für Freizeitunfälle.
Freizeitunfälle sind Unfälle, die nicht Arbeitsunfälle und diesen gleichgestellte Unfälle im Sinn
Rechtsschutz Vergabe-Rechtsschutz (RS3100.22)
besteht kein Versicherungsschutz
- in Verfahren im Zusammenhang mit solchen Vergabeverfahren zu deren
Durchführung sich der Versicherungsnehmer vor Abschluss bzw. innerhalb von 3 Monaten
Selbstvermarkter und Ab-Hof-Verkäufer (AHo006.18)
Sonnensegel);
b.) Handmaschinen;
c.) Werkzeuge;
d.) KFZ-Anhänger (auch fahrbare Verkaufsanhänger) und deren Zubehör (wie unter
anderem Markisen und Sonnensegel);
e.) elektrische Anlagen (soweit diese nicht
Reifenhandel (Schäden an Kundenfahrzeugen) (AH421.1)
Bedingung
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH421.1
REIFENHANDELSGESCHÄFTE UND VULKANISIERBETRIEBE MIT
MONTAGETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachste
Sicherheitsvorschriften für Körnertrocknungsanlagen (F60) (F60)
FEUER - Sicherheitsvorschriften für Körnertrocknungsanlagen
in Lagerhäusern - F60
1. Die Einrichtung zur Warmluftbereitung darf nicht mit festen Brennstoffen betrieben werden.
2. Die Trocknungsanla