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Austreten von Schwimmbadwasser (LW1138.23)
LEITUNGSWASSER - Austreten von Schwimmbadwasser - LW1138.23
Abweichend von Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind
- Schäden an den versicherten Gebäuden infolge Austritt von Wasser aus
Lenkerschutz für die Dauer der Leasingnahme (KA1854.13)
für Unfall-Tod sowie einer Versicherungssumme von EUR 30.000,-- für Unfall-Invalidität.
Als Vertragsgrundlagen für diese Zusatzdeckung gelten die Allgemeinen Bedingungen für die
Fahrzeug- insassen-Unfa
Klimaanlage (CS3.1)
für die Versicherung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen
(ADVB) und der Bestimmungen des Vertrages mitgedeckt.
Abweichend von Art. 3 Pkt. 2.1 und 2.2 der AEVB wird vereinbart, dass auch Schäden
Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstückes (LW2104.16)
ausserhalb des Versicherungsgrundstückes -
LW2104.16
Abweichend von Art. 2 Punkt 2 und 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschä-
den einschließlich der hierfür erforderlichen Nebenarbeiten
Aquarien, Wasserbetten (LW5106.16)
LEITUNGSWASSER - Aquarien, Wasserbetten - LW5106.16
Abweichend von Art. 1 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Schäden an den versicherten Sachen