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Knochenbruch (UN1065.21)
ng in der vereinbarten und auf der Polizze
angeführten Höhe, wenn die versicherte(n) Person(en) aufgrund eines Unfalles:
einen Knochenbruch,
eine Knochenfissur (Haarriss)
eine Knochensplitterung oder
Kraftfahrzeuge in ruhendem und fahrendem Zustand (Fe1127.15)
ist in ruhendem oder fahrendem Zustand innerhalb Europas versichert. Gemäß
Art.6 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung
(AFB) gilt als Versicherungswert der [...] gemisches oder durch den in ihm auftretenden Gasdruck entstehen.
In Abänderung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Feuerversicherung (AFB) besteht Versicherungsschutz auch
FREISCHADEN-BONUS (KH010-06)
KH010-06
FREISCHADEN-BONUS
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein Freischaden zugrunde.
Für Versicherungsfälle, für die der Versicherer eine Entschädigungsleistung zu seinen Lasten [...] OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG
- Versicherungssumme von mindestens EUR 8,000.000,-- beim zugrundeliegenden Kfz-Haftpflichtvertrag
- Bestand eines aufrechten Keine-Sorgen-Schutzengel Kfz
- Prämieneinstufung [...] Prämieneinstufung in der Bonusstufe 00 bis 05 im Zeitpunkt des Schadeneintrittes beim
zugrundeliegenden Kfz-Haftpflichtvertrag
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Besondere Bedingung 1 Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (FBU97)
die neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen sind, gelten
weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
Anerkennungsklausel
Der Versicherer erkennt an, daß ihm [...] rschriften bei Bau-, Umbau- und
Reparaturarbeiten auf dem Versicherungsgrundstück gelten, soweit sie durch zwingende technische
Gründe veranlaßt sind und bei ihrer Durchführung die gebotene erhöhte [...] Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Änderung von Bedingungen
Werden die diesem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Sonder-
bedingungen, Besondere Bedingungen bzw
Versicherungsvermittlerhaftpflicht (VHVA2005) (VHVA2005)
alle Eigenschaften, Rechtsverhältnisse
und Tätigkeiten, zu denen der Versicherungsnehmer aufgrund der für seine Tätigkeit geltenden
Rechtsnormen berechtigt ist.
1.2. Anzeige von Risikoumständen [...] Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer wegen eines
reinen Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen
Inhalts, insbesondere im Zusammenhang