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FEUER – Schäden an versicherten Gebäuden durch Anprall unbekannter KFZ auf erstes Risiko – Fe5024.19 (Fe5024.19)
FEUER – Schäden an versicherten Gebäuden durch Anprall unbekannter KFZ auf erstes Risiko
– Fe5024.19
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch Anprall fremder Kraftfahrzeuge (vorausgesetzt die An
Erweiterte Deckung im Landwirtschaftl.Betriebs-Rechtsschutz (RS013) (RS13)
RECHTSSCHUTZ BESONDERE BEDINGUNG RS13
ERWEITERTE DECKUNG IM LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEBS-RECHTSSCHUTZ
1. Abweichend von Artikel 19 Pkt. 3.1 der ARB er
Wohnungseigentum (G785)
GLAS - Wohnungseigentum - G785
1. Für Versicherungsverträge mit einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern gilt:
ist der Versicherer nach Ziff. 5, 8, 21 und 24 AGIB2009 wegen des Verhaltens einzeln
Vertragshaftung (AH402) (AH402)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH402
VERTRAGSHAFTUNG
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich in teilweiser Abänderung von Art. 1, Pkt. 2.1 sowie abwe
Kaufpreisklausel (KA1031.13)
FAHRZEUG-KASKO - Kaufpreisklausel - KA1031.13
Ergänzend zu Artikel 5 der AKKB in der jeweils gültigen Fassung ersetzt der Versicherer bei einem
Totalschaden des Fahrzeuges im Sinne des Art. 5 Pkt. 1