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Schäden durch Aquarienwasser und/oder Flüssigkeit aus Wasserbetten (DH1300.15)
ser und/oder Flüssigkeit aus Wasserbetten - DH1300.15
In Erweiterung des Art. 2 Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Schäden an den versicherten
Rohrersatz bis 10 Meter (LW2828.16)
LEITUNGSWASSER - Rohrersatz bis 10 Meter - LW2828.16
In Erweiterung von Art. 8 Punkt 8.2. der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB werden die Kosten
für den Austausch eines höchstens 10 m langen Rohrstückes
Rohrersatz bis 20 Meter (LW2833.16)
LEITUNGSWASSER - Rohrersatz bis 20 Meter - LW2833.16
In Erweiterung von Art. 8 Punkt 8.2. der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB werden die Kosten
für den Austausch eines höchstens 20 Meter langen Rohrstückes
Einfacher Diebstahl Krankenzimmer (DH1414.15)
- Einfacher Diebstahl aus Krankenzimmern - DH1414.15
In Ergänzung von Artikel 3 Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD gilt während eines
Krankenhausaufenthaltes die Entwendung von Sachen des
Rückstauschäden (LW5135.18)
LEITUNGSWASSER - Rückstauschäden - LW5135.18
Abweichend von Art. 2 Punkt 14 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Schäden am versicherten Wohngebäude