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GLASBRUCH - Verglasungen von Buswartehäuschen und -haltestellen - Gl3015.21 (Gl3015.21)
Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und
Deponierung vom Schaden betroffener versicherter Sachen.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind mitversichert: Kosten für NOTVERGLASUNGEN und
ÜBERSTUNDENZUSCHLÄGE
EINBRUCHDIEBSTAHL - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils mit behördlichem Kennzeichen zum Vollwert in Gebäuden am Versicherungsort zum Verkehrswert - ED3033.19 (ED3033.19)
ng: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit behördlicher Zulassung am Versicherungsort
bzw. Versicherungsgrundstück bleiben ungeachtet dieser Regelung gemäß Pkt. 1.2.1. ED3022 Teil
der Betriebseinrichtung
Exportschutzklausel (TREXP-08)
Diese Versicherung ist eine Schutzversicherung, gilt nur hilfsweise (subsidiär) und deckt1.
auf Grundlage der jeweils gültigen Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-
Bedingungen lediglich
Schul- und Kindergartenunfall (UN1053.16)
vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
3.2 In Ergänzung zu Art. 17, Pkt. 3 der diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung sind auch Unfälle bei der Teilnahme
Fremdes Eigentum inkl. Reparaturgut (ImG006.14)
werden kann. Der örtliche Geltungsbereich erstreckt sich in diesem Zusammenhang
über das Versicherungsgrundstück hinaus bei Probe- und Auslieferungsfahrten sowie am Transportmittel
zum Zwecke der Übergabe