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Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen freistehend (St3011.12)
STURM - Solar- und/oder Fotovoltaikanlagen - St3011.12
Am Versicherungsgrundstück freistehend oder am Gebäude abweichend von der Dachneigung,
hinsichtlich der regionalen Schnee und Windlasten normgerecht
Rückwirkungsschäden Feuer-BU (BU3020.23)
Versicherungsnehmers auf dessen Betriebsstätten von einem Feuerschaden (gemäß der
diesem Vertrag zugrundeliegenden AFB idgF.) betroffen ist.
Für diese Deckung gilt der auf der Polizze vereinbarte Selbstbehalt
Modell Basisschutz 300 ab 11 % Invalidität (UN1048.16)
11 % Invalidität - UN1048.16
Eine Leistung nach Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB
erfolgt nur, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad für Dauerinvalidität mindestens [...] %, wird keine Versicherungsleistung
erbracht.
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Art. 7
- mindestens 11%
IM GESCHÄFT-TOTAL-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS- ZUSATZVERSICHERUNG (IG-TBUZ-03.3) (IG-TBUZ-03.3)
neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen
sind, gelten weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
2.2. Anerkennung der Gefahrenumstände
- 1 -
1
(gilt [...] Sturmschadenversicherung (AStB) verursacht wurden.
Nicht versichert gelten Unterbrechungsschäden aufgrund von Gefahren und Schäden
- im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Sturmsch [...] Leitungswasserversicherung (AWB) verursacht wurden.
Nicht versichert gelten Unterbrechungsschäden aufgrund von Gefahren und Schäden
- im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Leitungs
IM GESCHÄFT-TOTAL-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS- VERSICHERUNG (IG-TBU-03.3) (IG-TBU-03.3)
neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen
sind, gelten weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
2.2. Anerkennung der Gefahrenumstände
- 1 -
1
[...] Sturmschadenversicherung (AStB) verursacht wurden.
Nicht versichert gelten Unterbrechungsschäden aufgrund von Gefahren und Schäden
- im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Sturmsch [...] Leitungswasserversicherung (AWB) verursacht wurden.
Nicht versichert gelten Unterbrechungsschäden aufgrund von Gefahren und Schäden
- im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Leitungs