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Schäden an Kundenfahrzeugen - Reifenhandel (AH3421.19)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Schäden an Kundenfahrzeugen; Reifenhandel -
AH3421.19
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solche Fahrzeuge, die der Versicherungs-
nehmer oder die
Tätigkeit an beweglichen Sachen - Bearbeitung (AH822) (AH822)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH822
TÄTIGKEIT AN BEWEGLICHEN SACHEN - BEARBEITUNG
1. Hinweis und Zweckbestimmung
Schäden an beweglichen Sachen bei oder inf
Transportmittelunfall (DH1723.18)
Acht.
2. Obliegenheiten
2.1. Obliegenheit vor Eintritt des Versicherungsfalles:
Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß den
Voraussetzungen und Begrenzungen des § [...] Verkehr gelenkt wird.
2.2. Obliegenheit nach Eintritt des Versicherungsfalles:
Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß den
Voraussetzungen und Begrenzungen des §
Schwefellagerung (F37) (F37)
FEUER - Schwefellagerung- F37
Bei Lagerung von Schwefel ist für ausreichende Erdung der mit dem Schwefel in Berührung
kommenden Eisenteile der Baukonstruktion, der Transporteinrichtungen und der Ver
Schwefellagerung (FBU37) (FBU37)
FEUER-BU - Schwefellagerung - FBU37
Bei Lagerung von Schwefel ist für ausreichende Erdung der mit dem Schwefel in Berührung
kommenden Eisenteile der Baukonstruktion, der Transporteinrichtungen und d