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Gebrauchsgegenstände (ImG021.13)
GEWERBE - Gebrauchsgegenstände - ImG021.13
Sachen (ausgenommen Bargeld, Gold-, Silber- und Schmucksachen, Wertpapiere, Kraftfahrzeuge
sowie der in Wohnungen befindliche Hausrat), die sich im Besitz
Brandmeldeanlagen (BU3001.12)
FEUER-BU - Brandmeldeanlagen - BU3001.12
1. Die vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband und den Österreichischen
Brandverhütungsstellen gemeinsam herausgegebenen "Technischen Richtlinien vorbeug
Ergänzende Bedingung für die Rechtsschutzversicherung zu den ARB2003.1 (ERB2006.1)
ERGÄNZENDE BEDINGUNG FÜR DIE
RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG ZU DEN ARB2003.1
(ERB2006.1)
Einführung und Inhaltsverzeichnis
Bitte beachten Sie, dass die Ergänzenden Bedingungen nur soweit gelten, al
Brandmeldeanlagen (Fe3005.12)
FEUER - Brandmeldeanlagen - Fe3005.12
1. Die vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband und den Österreichischen Brandver-
hütungsstellen gemeinsam herausgegebenen "Technischen Richtlinien vorbeuge
Ersatzwert für Malzvorräte der Brauereien (F45) (F45)
FEUER - Ersatzwert für Malzvorräte der Brauereien - F45
Soweit der Versicherungsnehmer im Schadenfalle genötigt ist, für versicherte verbrannte oder
beschädigte Malzvorräte, die im versicherten Betr