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Freizügigkeit Inhalt Leitungswasser 25% (LW3008.12)
kaufmännischen Betriebseinrichtungen und/ oder Waren und
Vorräte gelten - sofern und soweit in diesem Vertrag versichert - freizügig bis 25% der hierfür
angeführten Versicherungssumme/n innerhalb Europas im
Räucherschränke und deren Inhalt (Fe2102.16)
FEUER - Räucherschränke und deren Inhalt - Fe2102.16
In Abänderung von Art. 2, Punkt 1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Räucherschrän-
ke und deren Inhalt auch gegen Schäden, die mit dem R
Freizügigkeit Inhalt Feuer 25% (Fe3007.14)
kaufmännischen Betriebseinrichtungen und/ oder Waren und
Vorräte gelten - sofern und soweit in diesem Vertrag versichert - freizügig bis 25% der hiefür
angeführten Versicherungssumme/n innerhalb Europas im
Rückstauschäden (LW1135.15)
LEITUNGSWASSER - Rückstauschäden - LW1135.15
Abweichend von Art. 2 Punkt 14 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Schäden am versicherten Wohngebäude
Inhalt von Räucherkammer/Räucherschrank (Fe2101.16)
Inhalt von Räucherkammern/Räucherschränken - Fe2101.16
In Abänderung von Art. 2, Punkt 1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB ist der Inhalt von
Räucherkammern bzw. Räucherschränken auch gegen Schäden