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Raubüberfallanlage (Alarm-, Fixierungs-, Meldeanlage) (E59) (E59)
EINBRUCH E59
RAUBÜBERFALLANLAGE (ALARM-, FIXIERUNGS-, MELDEANLAGE)
Gemäß Art. 3 der Allgemeinen Bedingungen für die
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen (St114)
STURM - Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen und Haustechnik am
Grundstück - St114
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete und mit
dem Boden
Sachschäden durch Umweltstörung (AH2834.16)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Umweltstörung - AH2834.16
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Art. 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden AHVB ist
getroffen.
2. Versicherte Risken:
2.1. Lagerun
Mitversicherung von Ableitungsrohren außerhalb der Gebäude (LW3824.15)
LEITUNGSWASSER - MITVERSICHERUNG VON WASSERABLEITUNGEN AUSSERHALB
DES GEBÄUDES AUF DEM VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCK - LW3824.15
abweichend von Art. 2, Punkt 2 und 3 der Allgemeinen Bedingungen für Versic
Fachfirma - Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen (DH1719.15)
bzw. dem Schwimmbad fest verbundene
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen gelten einschließlich deren Verglasungen (auch
aus Kunststoff) bis zu der in Polizze angeführten Versicherungssumme gegen die