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KFZ als Handelsware (St3007.12)
gilt diese Gruppe als nicht Rahmen der Position Waren und Vorräte gemäß
Punkt 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden Besonderen Bedingung St3016 mitversichert.
KFZ als Handelsware sind bis zur Höhe der
GP-BU-95 (GP-BU-95)
) in Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisse durch, auf dem
Versicherungsgrundstück befindliche, radioaktive Isotope entstehen, gelten mitversichert.
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GP-FBU-95 (GP-FBU-95)
rechungs-Versicherungen industrieller und gewerblicher Anlagen (ZBO) durch auf dem Ver-
sicherungsgrundstück befindliche radioaktive Isotope entstehen - insbesondere auch durch radioaktive
Verunreinigung
Indirekte Blitzschäden - Gemeinden inkl. Alarmierungs-, Außenanlagen, Bürogeräte (F304) (F304)
nlagen usw.) die sich außerhalb der versicherten Gebäude je-
doch innerhalb des Versicherungsgrundstückes befinden
f) Anlagen und Geräte der Informationstechnik, z.B. Datenverarbeitungsanlagen
Mitversicherung des Transportrisikos (CS4011.12)
unvorhergesehen und plötzlich eintretende Schäden während des Transportes innerhalb
Österreichs.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung kann der Geltungsbereich des Tranportrisikos wie folgt
erweitert werden: