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Freizeitunfall: Outdoor-Spaß statt Klinik-Tristesse
verletzten sich pro Jahr rund 34.000 Fussballer – mehr als 90 pro Tag - so schwer, dass sie sich in Spitalsbehandlung begeben müssen. Rund 94 Prozent der verunfallten Kicker sind männlich, jeder zweite ist unter [...] n führt, sind es 6.200 Mountainbiker, die nach schweren Stürzen vor allem wegen Knochenbrüchen behandelt werden müssen. Das Durchschnittsalter ist auch in diesem Fall eher jung. Nur die Hälfte der Verletzten
"Kleiner" Retter in der Not: Die Bergungskostenversicherung
Lebensgefahr an den Bergungskosten. Entscheidend ist dabei die Einschätzung des jeweiligen Notarztes, der anhand des siebenteiligen NACA-Index, einer internationalen Skala zur Beurteilung der Schwere von Verletzungen [...] Die Sozialversicherung zahlt 894,93 Euro dazu, der Rest entfällt auf eine Privatversicherung, so vorhanden. Eine private Absicherung wird demnach auch vom Hauptverband nicht nur empfohlen, sondern vorausgesetzt
ZuHaus Komfortschutz (ZHK-98)
zu verstehen.
- Abfuhrkosten sind Kosten des Transportes zum Zweck der Behandlung oder zur Deponierung.
- Behandlungskosten sind Kosten für Maßnahmen, welche dazu dienen, gefährlichen Abfall/Problemstoffe [...] Ver-
sicherungssumme mitversichert.
Entsorgungskosten sind Kosten für Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung:
Diese Kosten müssen verursacht werden durch
- eine im Rahmen der AFB versicherte [...] tierkörperverwertungsrechtlichen Bestimmungen unter-
liegen,
angefallen, wie diese zu behandeln und/oder zu deponieren sind.
Gefährlicher Abfall und Problemstoffe sind im Sinn des
Besondere Bedingung für denKeine-Sorgen-Schutzengel Alltagshilfe (KSSA2006) (KSSA2006)
der Verletzung,
- ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln oder
behandelt oder untersucht haben, über das Ausmaß der Krankheit oder der Verletzung,
- eine Bescheinigung [...] Anlass war.
Soweit ein Unfall der Anlass war, sind auch Versicherungsfälle gedeckt, welche durch
Heilbehandlungen mittels ionisierender Strahlen im Sinne der jeweils geltenden Fassung des
Strahlenschutzgesetzes
USP-GL94.2 (USP-GL94.2)
angeordnet wurden.
2.15. Entsorgung von Sondermüll - Versicherung von Mehrkosten durch
Behandlung von gefährlichem Abfall und/oder Problemstoffen
Text abgedruckt unter Punkt 3.1.12. der