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OÖV-Standardschutz für Berufs- und Freizeitunfälle (UN1009.15)
Berufs- und Freizeitunfälle - UN1009.15
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der
OÖV-Superschutz für Berufs- und Freizeitunfälle ab 11 % Invalidität (UN1008.15)
Freizeitunfälle ab 11 % - UN1008.15
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der
OÖV-Superschutz für Berufs- und Freizeitunfälle (UN1007.15_alt)
Berufs- und Freizeitunfälle - UN1007.15
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 1 (Fe2851.19)
n - Erweiterungspaket 1 -
Fe2851.19
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion infolge
Indirekte Blitzschäden - Erweiterungspaket 2 AmLand (F853) (Fe2853.16)
Erweiterungspaket 2 AmLand - Fe2853.16
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion infolge