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Zugmaschinen und selbsfahrende Arbeitsmaschinen zum Zeitwert (Fe2828.16)
innerhalb Europas im geografischen Sinn versichert. In Abänderung des Art. 6, Punkt
1.6. der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB ist der Versicherungswert der Zeitwert.
Schäden, die am Motor infolge der
Ausschluss von Glasbruchschäden (DH1500.15)
HAUSHALT - Ausschluss von Glasbruchschäden - DH1500.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für Haushaltversicherungen (ABH bzw. ABHD) erstreckt sich
ImRecht Selbstbeteiligung (RS1010.18)
RECHTSSCHUTZ - Selbstbeteiligung - RS1010.18
Selbstbeteiligung gemäß Artikel 6.8 der dem Vertrag zugrunde liegenden ARB:
Der Versicherungsnehmer trägt – außer in den Fällen des Beratungs-Rechtsschutzes
Solarthermieanlagen (St5121.18)
elektrischen Anlagenteilen und Installationen mitversichert.
Gemäß Artikel 3 Punkt 1.3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB wird vereinbart, dass sich
der Versicherungsschutz bei Solarthermieanlagen
Nachbesserungsbegleitschäden (AH813.2)
arbeiten beschädigt werden müssen, ursprünglich vom Versicherungsnehmer selbst (oder in seinem
Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) verlegt oder angebracht worden sind.
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