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Haltung oder Verwendung von Wasserfahrzeugen (AH351) (AH351)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH351
VEREINE; HALTUNG UND VERWENDUNG VON WASSERFAHRZEUGEN
1. Die besondere Vereinbarung gemäß Abschnitt B, Z. 12, Pkt.
TBU (TBU)
BESONDERE BEDINGUNG TBU
TOTAL-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS-VERSICHERUNG (TBU)
Ergänzend zu den Allgemeinen Feuer-Betriebsunterbrechungs
Bruchschäden einschließlich Korrosion (L128)
LEITUNGSWASSER - Bruchschäden an wasserführenden Leitungen einschließlich
Korrosion - L128
Abweichend von den Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasser-
schäden (AWB) sind Bruc
Folgeschäden von indirektem Blitzschlag an Mastschweinen (F843)
FEUER F84
FOLGESCHÄDEN VON INDIREKTEM BLITZSCHLAG AN
MASTSCHWEINEN
In Erweiterung der AFB97, Art. 2, Punk
Folgeschäden von indirektem Blitzschlag an Mastgeflügel (F844)
FEUER F84
FOLGESCHÄDEN VON INDIREKTEM BLITZSCHLAG AN
MASTGEFLÜGEL
In Erweiterung der AFB97, Art. 2, Punkt 5