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USP-G94.3 (USP-G94.3)
Bündelversicherung,
die vereinbarungsgemäß nur gemeinsam und für die Dauer einer bei der Oberösterreichischen Versiche-
rung AG bestehenden aufrechten Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1995 für
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für Versicherungsvermittler (VHVA2010.19.1)
otokolle sorgfältig zu führen,
aufzubewahren und im Versicherungsfall vorzulegen.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
GPV-95 (GPV-95)
Prämien (Nachlässe und Zu-
schläge) der Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1995 von der OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG
derart abgeändert werden, daß sich nach dem neuen Tarif für die vorliegende [...] zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Besonderen
Bedingungen der OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG bzw. Sicherheitsvorschriften während der Lauf-
zeit dieses Versicheru
USP-GL94.2 (USP-GL94.2)
Bündelversicherung,
die vereinbarungsgemäß nur gemeinsam und für die Dauer einer bei der Oberösterreichischen Versiche-
rung AG bestehenden aufrechten Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1995 für
Zusatzbedingungen Landwirtschaft neu (ZLN2.1) (ZLN2.1)
cherer schriftlich anzuzeigen.
Klausel 811 a.1: Unterversicherungsverzicht
DIE OBERÖSTERREICHISCHE VERZICHTET im Schadenfall für ihren Vertrag AUF DEN EINWAND DER UNTERVERSI-
CHERUNG für die