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Feuerversicherung von KFZ zum Neuwert (F74.1) (F74.1)
der Listenpreis eines gleichwertigen
Fahrzeuges in serienmäßiger Ausstattung herangezogen.
Die Grundlage der Prämienberechnung bilden die Versicherungssummen der versicherten
Kraftfahrzeuge.
2. Die E
Feuerversicherung von KFZ zum Neuwert (F-74.1) (F-74.1)
Listenpreis eines gleichwertigen
Fahrzeuges in serienmäßiger Ausstattung herangezogen.
Die Grundlage der Prämienberechnung bilden die Versicherungssummen der versicherten Fahrzeuge.
2. Die Ersa
IM GESCHÄFT-FEUER-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS- ZUSATZVERSICHERUNG (IG-FBUZ-03.2) (IG-FBUZ-03.2)
neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen
sind, gelten weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
2. Anerkennung der Gefahrenumstände
Der Versicherer [...] des Versicherungsschutzes :
1. Änderung von Bedingungen
Werden die diesem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Sonder-
bedingungen, Besondere Bedingungen bzw [...] sein Aufsichtspersonal zur laufenden Überwachung der Gefahrenver-
hältnisse auf den Versicherungsgrundstücken verpflichten und Gefahrerhöhungen nach Art. 2 ABS
rechtzeitig anzeigen. Dies gilt
Rohbau-Unfall prämienfrei (ZHRU)
jedoch bis zum 4. Jahr nach Baubeginn, sofern die
entsprechenden Voraussetzungen der dem Vertrag zugrunde liegenden Klausel ZH1001.15
vorliegen.
3. Die Versicherung erstreckt sich auf Unfälle, die einer [...] angeführten Fassung mit folgender Abänderung:
Eine Invaliditätsleistung gemäß Artikel 7 der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird erst
dann erbracht, wenn der Grad der dauernden Invalidität 21 % oder mehr beträgt
Versicherungen mit Höchstversicherungssumme (E114)
Höchstversicherungssumme als gemeldeter Höchstwert.
Am Jahresschluß erfolgt die Prämienberechnung aufgrund des Durchschnittes der monatlichen
Höchstwerte. Dem Versicherer muß, wenn der Durchschnitt unter