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Vorsorgeversicherung (TIG015.13)
Unterversicherung vorliegt. Die Verteilung erfolgt im Verhältnis der bei den einzelnen
Positionen vorliegenden Unterversicherungssummen.
Sind Positionen "zum Bruchteil" versichert, wird eine allfällige Aufteilung
Vorsorge Gewerbe (ImG015.12)
Unterversicherung vorliegt. Die Verteilung erfolgt im Verhältnis der bei den einzelnen
Positionen vorliegenden Unterversicherung.
Sind Positionen "zum Bruchteil" versichert, wird eine allfällige Aufteilung
AmHoF-Komfortschutz Feuerversicherung (AHoKF-02)
soferne die versicherten Sa-
chen nicht gewerbsmäßig verliehen oder vermietet werden.
2. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
vor dem Schadenfall
Als Sicherheitsvorschriften im Sinne des [...] Oberösterreichische bis zur Höhe der in der Polizze aus-
gewiesenen Summe ine Soforthilfe auch ohne Vorliegen der gerichtlichen Schuldlosigkeitsbestätigung.
Die Vertragsparteien vereinbaren dabei insbesondere
OÖV-Superschutz für Freizeitunfälle (UN1015.15)
- UN1015.15
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Beträgt der Inval
OÖV-Standardschutz für Freizeitunfälle (UN1017.15)
- UN1017.15
Für Freizeitunfälle wird Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) wie folgt ergänzt:
Beträgt der Inval