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Revision der Etagenplattenpressen (Holzindustrie) (MB47.5-03)
MASCHINENBRUCH - Revision der Etagenplattenpressen (Holzindustrie) -
MB47.5-03
1. Im Interesse der Schadenverhütung hat der Versicherungsnehmer die Presse regelmäßig auf
seine Kosten durch einen Sa
Platzsystem II (IU9)
FAHRZEUGINSASSEN-UNFALLVERSICHERUNG - Platzsystem II -IU9
Für jeden einzelnen zugelassenen Platz des Fahrzeuges ist die gleiche Summe versichert.
Befinden sich zur Zeit des Unfalles mehr Personen im
Bahnen gemäß EKHG ohne Deckung des Pistenrisikos (AH444) (AH444)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH444
BAHNEN GEMÄSS EKHG OHNE DECKUNG DES PISTENRISIKOS
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstige
Behördliche Auflagen - Vergößerung des Unterbrechungsschadens (FBU133)
FEUER-BU - Behördliche Auflagen - Vergößerung des Unterbrechungsschadens -
FBU133
1. Abweichend von Artikel 9, Punkt 2.2.3. der AFBUB ersetzt der Versicherer auch eine
Vergrößerung des Unterbrechu
Bahnen gemäß EKHG mit Pistenrisiko (AH443.2) (AH443.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - BAHNEN GEMÄSS EKHG MIT DECKUNG DES
PISTENRISIKOS - AH443.2
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstiger Leistungsfreiheit des
Versicherers gemäß § 6