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Bewegungs- und Schutzkosten F93 (F93)
zum Zweck der Wiederherstellung oder
Wiederbeschaffung von Sachen andere im Rahmen dieses Versicherungsvertrages nicht
versicherte Sachen bewegt oder geschützt werden müssen.
Bewegungs- und Schutzkosten
Heizungsanlagen - versicherte Sachen (MB1101.12)
folgende
Teile der Heizungsanlage:
- Kessel,
- Brenner,
- Umwälzpumpe,
- Ausdehnungsgefäß,
- Raumaustragung (bei Pellets-/Hackschnitzel-Heizungsanlagen),
- Warmwasserspeicher,
- Verkabelung,
- dazugehörige
Wetterwarnungen (St3015.12)
Wetterwarnungen - St3015.12
Die Übermittlung von Wetterwarnungen erfolgt durch vom Versicherer beauftragte rechtmäßige
und eine sicherere Datenverwendung gewährleistende Dienstleister.
Der Nutzer erklärt
Grabungsarbeiten, Erdkabel nach indirektem Blitz (Fe3008.12)
für die notwendige Wiederherstellung der baulichen Infrastruktur, sofern deren
Beschädigung oder Abtragung im Zuge der Grabungsarbeiten unbedingt notwendig war.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen (St1126.15)
verweisen wir auf die Einhaltung der Obliegenheiten im Schadensfall gemäß
Artikel 6 Punkt 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB.
Nicht versichert gelten Planen, Folien und nicht am Boden befestigte A