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Mietsachschäden (AH808) (AH808)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH808
MIETSCHÄDEN
In Abänderung des Artikel 7, Pkt 10.1 der AHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die
Einbruchdiebstahl- Vernebelungsanlage - ED3020.19 (ED3020.19)
Einbruchdiebstahl- Vernebelungsanlage - ED3020.19
Gemäß Art. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Sachversicherung (ABS) bzw. Art. 5 der dem Vertrag zugrunde liegend
Schäden durch Fahrzeuganprall (Fe1134.24)
FEUER - Schäden durch Fahrzeuganprall - Fe1134.24
Durch Anprall von fremden Kraftfahrzeugen verursachte Schäden an den versicherten Gebäuden
sind unter der Voraussetzung, dass der Schädiger bzw. Hal
Schäden durch Fahrzeuganprall (Fe5134.24)
FEUER - Schäden durch Fahrzeuganprall - Fe5134.24
Durch Anprall von fremden Kraftfahrzeugen verursachte Schäden an den versicherten Gebäuden
sind unter der Voraussetzung, dass der Schädiger bzw. Hal
Einschränkung der persönlichen Schadenersatzpflicht der (AH342) angestellten Ärzte (AH342)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH342
KRANKENANSTALTEN; EINSCHRÄNKUNG DER PERSÖNLICHEN SCHADENERSATZ-
PFLICHT DER ANGESTELLTEN ÄRZTE AUS TÄTIGKEITEN IM R