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Heizungsanlagen - versicherte Sachen (MB1101.12)
folgende
Teile der Heizungsanlage:
- Kessel,
- Brenner,
- Umwälzpumpe,
- Ausdehnungsgefäß,
- Raumaustragung (bei Pellets-/Hackschnitzel-Heizungsanlagen),
- Warmwasserspeicher,
- Verkabelung,
- dazugehörige
Grabungsarbeiten, Erdkabel nach indirektem Blitz (Fe3008.12)
für die notwendige Wiederherstellung der baulichen Infrastruktur, sofern deren
Beschädigung oder Abtragung im Zuge der Grabungsarbeiten unbedingt notwendig war.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen (St1126.15)
verweisen wir auf die Einhaltung der Obliegenheiten im Schadensfall gemäß
Artikel 6 Punkt 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB.
Nicht versichert gelten Planen, Folien und nicht am Boden befestigte A
Wetterwarnungen (St3015.12)
Wetterwarnungen - St3015.12
Die Übermittlung von Wetterwarnungen erfolgt durch vom Versicherer beauftragte rechtmäßige
und eine sicherere Datenverwendung gewährleistende Dienstleister.
Der Nutzer erklärt
Bewegungs- und Schutzkosten F93 (F93)
zum Zweck der Wiederherstellung oder
Wiederbeschaffung von Sachen andere im Rahmen dieses Versicherungsvertrages nicht
versicherte Sachen bewegt oder geschützt werden müssen.
Bewegungs- und Schutzkosten