Suche
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (ZHSt17)
Gefahren und Schäden:
In Abänderung von Artikel 2 Punkt 8 der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden AStB gelten
Beeinträchtigungen an den versicherten Sachen ohne Auswirkungen auf die Brauchbarkeit
Modell Superschutz 500 (UN1030.16)
- Modell Superschutz 500 - UN1030.16
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für
die Unfallversicherung (AUVB) wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der
Modell Basisschutz 300 (UN1047.16)
- Modell Basisschutz 300 - UN1047.16
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB wird wie folgt ergänzt:
Beträgt der Invaliditätsgrad nach Art. 7
- mindestens 1% und weniger
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 1 (Fe2851.22)
n - Erweiterungspaket 1 -
Fe2851.22
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion infolge
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden - Erweiterungspaket 2 AmHof (Fe2852.19)
n - Erweiterungspaket 2 -
Fe2852.19
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch die
unmittelbare Einwirkung von Überspannung und/oder Induktion infolge