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Nachbesserungsbegleitschäden (AH813.2)
arbeiten beschädigt werden müssen, ursprünglich vom Versicherungsnehmer selbst (oder in seinem
Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) verlegt oder angebracht worden sind.
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Schäden durch Rückstau (DH1301.15)
HAUSHALT - Rückstauschäden - DH1301.15
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD erstreckt sich der Versicherungsschutz
auch auf Schäden am versicherten Wohnungsinhalt, verursacht durch
Photovoltaikanlagen (St2100.18)
entsprechend dem jeweils angegebenen zum tatsächlichen Wert gekürzt.
Gemäß Art. 3 Punkt 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB wird vereinbart, dass sich der
Versicherungsschutz auch auf die Glasabdeckung
Dauerstandzelte - Dauercamper (St1145.21)
wir im Besonderen auf die Obliegenheit
der Schneeabräumpflicht gemäß Artikel 6 Punkt 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB.
Nicht versichert gelten:
- Vorzelte mit verschiebbarem Gestänge bzw. ohne
USP-G99 (USP-G99)
Sparten Feuer und Sturm für das in der Polizze bezeichnete Gebäude, wobei jede Sparte
als eigener Vertrag gilt.
Bei Wegfall von Versicherungsverträgen bzw. Risken, aus welchem Grund auch immer, gilt für [...] Oberöster-
reichischen Versicherung AG nach Maßgabe des vereinbarten Deckungsumfanges.
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen
zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für