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Erweiterte Deckung für Fahrzeuge mit landwirtschaftlicher Verwendung (KH1041.16)
KFZ-HAFTPFLICHT - Deckungserweiterung Winterdienst für Fahrzeuge
mit landwirtschaftlicher Verwendung - KH1041.16
Versicherungsschutz besteht für die Verwendung des versicherten Kraftfahrzeuges
- zu
Grobe Fahrlässigkeit in der Euro-Kasko (KA1137.13)
FAHRZEUG-KASKO - Grobe Fahrlässigkeit - KA1137.13
Der Versicherer verzichtet bei Versicherungsfällen, auf den Einwand der grob fahrlässigen
Herbeiführung des Versicherungsfalles.
Dieser Verzicht gi
Vertragshaftung - ÖNORM (AH3828.12) (AH3828.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Vertragshaftung ÖNORM B2110 (Pkt. 12.4.) -
AH3828.12
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich in teilweiser Abänderung von Art 1.2.1 sowie abweichend
von Art 7.1.2 AHVB
Bahnen gemäß EKHG ohne Deckung des Pistenrisikos (AH444) (AH444)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH444
BAHNEN GEMÄSS EKHG OHNE DECKUNG DES PISTENRISIKOS
1. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist - bei sonstige
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (St1114.21)
STURM - Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen am
Versicherungsgrundstück - St1114.21
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, am Versicherungsgrundstück nach den Rege