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Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Erlebens-, Ablebens- und bestimmten schweren Krankheitsfall - 1995 (VBKS95)
Krankheitsfall - 1995
Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
Be [...] (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung benannt ist.
Versicherer ist die OBERÖSTERREICHISCHE Versicherung AG.
§ 1 Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
(1) Als Versicherungsnehmer
USP-BH95 (USP-BH95)
verbleibenden Versicherungsverträge bzw. Risken der jeweils geltende Unternehmenstarif
der Oberösterreichischen Versicherung AG nach Maßgabe des vereinbarten Deckungsumfanges.
1. Dem Vertrag liegen folgende [...] Prämien (Nachlässe und Zu-
schläge) der Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1995 von der OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG
derart abgeändert werden, daß sich nach dem neuen Tarif für die vorliegende [...] zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Besonderen
Bedingungen der OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG bzw. Sicherheitsvorschriften während der Lauf-
zeit dieses Versicheru
ImRecht Landwirtschaft (RS2000.24)
, Jausenstation,
Beherbergungsbetrieb, Sägewerk, Mühle, etc.), sind nicht mitversichert.
Oberösterreichische Versicherung AG - 15.10.2024 - Seite 1 / 1
USP-GL94 (USP-GL94)
Bündelversicherung, die
vereinbarungsgemäß nur gemeinsam und für die Dauer einer bei der Oberösterreichischen Versiche-
rung AG bestehenden aufrechten Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1994 für
USP-GL94.1 (USP-GL94.1)
Bündelversicherung,
die vereinbarungsgemäß nur gemeinsam und für die Dauer einer bei der Oberösterreichischen Versiche-
rung AG bestehenden aufrechten Unternehmensschutz-Plus-Versicherung 1994 für den