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Solarthermieanlagen (Fe1131.18)
n Anlagenteilen und Installationen mitversichert.
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
durch Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags
Von Fachfirma errichtete Schwimmbadabdeckungen / Schwimmbadüberdachungen (St5127.18)
verweisen wir auf die Einhaltung der Obliegenheiten im Schadensfall gemäß
Artikel 6 Punkt 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB.
Nicht versichert gelten Planen, Folien und nicht am Boden befestigte A
Sachschäden durch Umweltstörung (AH814.2)
von Mineralölpro-
dukten in Tanks und Kleingebinden - ausschließlich für Heizzwecke des vertragsgegenständ-
lichen Gebäudebesitzes - getroffen, sofern das Gesamtfassungsvermögen aller Tanks und
Zusatzkosten-Versicherung (FBU194)
soweit
2.1. sie tatsächlich aufgewendet werden,
2.2. ihr Aufwand
2.2.1. aus gesetzlichen oder vertraglichen Gründen erforderlich, oder
2.2.2. zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Marktstellung wirtschaftlich
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (UN1061.16)
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte - UN1061.16
In teilweiser Erweiterung des Artikel 7, Pkt. 3.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung gelten ausschließlich nachfolgende