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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schaden-/Unfallversicherung (Stand 01.01.2017) (AGBSU.2017)
40 35 30 25 0 % der Bemessungsgrundlage
zurückzuzahlen.
Bei Vertragsauflösung während der ersten drei Jahre sind 60 % der
Bemessungsgrundlage zurückzuzahlen.
Bemessungsgrundlage ist die bei Vertragsbeginn [...] en und
Klauseln, die dem gewählten Tarif und der jeweiligen Sparte ent-
sprechen, zugrunde.
Die Vertragsgrundlagen, die im Zuge der Vertragsanbahnung vorgelegt
wurden oder deren Einsicht angeboten wurde [...] zum Download bereit. Dar-
über hinaus kann der Versicherungsnehmer die Ausfolgung der Vertrags-
grundlagen auf Papier jederzeit – bei Vereinbarung der elektronischen
Kommunikation nach § 5a VersVG jeweils
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Oberösterreichischen Versicherung AG (AGBO03)
gen und
Klauseln, die dem gewählten Tarif und der jeweiligen Sparte entsprechen, zugrunde.
Die Vertragsgrundlagen, die im Zuge der Vertragsanbahnung vorgelegt wurden bzw.
deren Einsicht angeboten wurde [...] Versicherungsnehmer;
mit Einzug oder Abbuchung der Prämie vom Konto des Versicherungs-
nehmers auf Grund einer im Zuge der Vertragsanbahnung erteilten
Zustimmung zum Einzug oder zur Abbuchung und der Ve [...] kehr mit der Bank festgelegten Frist die
Rückbuchung veranlasst;
- in allen anderen Fällen auf Grund einer gesonderten Annahmeerklärung durch
den Versicherer.
3. Beginn/Aufrechterhaltung des Ver
Schwimmbäder, Whirlpools und Duschen (Fe1103.18)
FEUER - Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen am Grundstück -
Fe1103.18
Auf dem Versicherungsgrundstück befindliche,
- zumindest bis zur Hälfte im Boden versenkte Schwimmbäder ohne Abdeckungen [...] ,
- Schäden an Schwimmteichbepflanzungen.
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
an elektrischen Anlagenteilen und Installationen durch Überspannung
Rechtsanwälte, Verteidiger in Strafsachen (VH005) (VH005)
Hausverwalter und durch das Gericht bestellte Geschäftsführer (§ 15 a GmbHG).
2. Die Prämienberechnungsgrundlage ist der Jahresumsatz des Versicherungsnehmers. Als
Umsatz im Sinne dieser Bestimmung
Notare (VH006) (VH006)
die Parteienvertretung in Strafsachen und bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten.
2. Die Prämienberechnungsgrundlage ist der Jahresumsatz des Versicherungsnehmers.
Als Umsatz im Sinne dieser Bestimmung