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ZBL-W98 (ZBL-W98)
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE LEITUNGSWASSERVERSICHERUNG
VON WOHNGEBÄUDEN (ZBL-W98)
1. Wohngebäude sind mit allen Baubestandteilen über und unter Erdniveau versichert; dabei zählen zu
den Baube
VersVG§68 (VersVG§68)
§ 68 (1) Besteht das versicherte Interesse beim Beginn der Versicherung nicht oder gelangt,
falls die Versicherung für ein künftiges Unternehmen oder sonst für ein künftiges Interesse genommen
ist
Wartungs-(Maintenance-)Haftung (Extended Maintenance) (MMB49-12)
MASCHINEN-MONTAGE - Wartungs-(Maintenance-)Haftung (Extended
Maintenance) - MMB49-12
In teilweiser Ergänzung des Art. 2 Pkt. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen-
Montageversicherung (AMM
Infrastruktur, Aussenanlagen (TIG016.13)
FEUER, EXTENDED COVERAGE - Infrastruktur, Außenanlagen - TIG016.13
Am Versicherungsgrundstück gelten bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme
auf Erstes Risiko versichert:
- baulic
Wohnungsinhalt / Privathaftpflicht für Übergeber (DH2001.18)
HAUSHALT - Wohnungsinhalt / Privathaftpflicht für Übergeber - DH2001.18
Sofern im Rahmen der gegenständlichen Haushaltsversicherung bei der Bewertung des
Wohnungsinhalts die Wohnung/das Haus des Üb