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Von Fachfirma errichtete Schwimmbadabdeckungen / Schwimmbadüberdachungen (St5127.18)
verweisen wir auf die Einhaltung der Obliegenheiten im Schadensfall gemäß
Artikel 6 Punkt 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB.
Nicht versichert gelten Planen, Folien und nicht am Boden befestigte A
Solarthermieanlagen (Fe1131.18)
n Anlagenteilen und Installationen mitversichert.
In Abänderung des Artikel 2, Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind auch Schäden
durch Überspannung oder Induktion infolge Blitzschlags
STURM - Solarthermieanlagen - St3131.19 (St3131.19)
angeführten
Vollwert-Versicherungssumme zum Neuwert mitversichert.
Gemäß Artikel 3 Punkt 1.3.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB wird vereinbart, dass sich
der Versicherungsschutz bei Solarthermieanlagen
Erweiterter Neuwertersatz (LW2830.16)
LEITUNGSWASSER - Erweiterter Neuwertersatz - LW2830.16
In Erweiterung von Art. 8 Punkt 8 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB gilt vereinbart, dass
bei Wohnzwecken dienenden Gebäuden der Zeitwert mindestens
Sachschäden durch Umweltstörung (AH814.2)
von Mineralölpro-
dukten in Tanks und Kleingebinden - ausschließlich für Heizzwecke des vertragsgegenständ-
lichen Gebäudebesitzes - getroffen, sofern das Gesamtfassungsvermögen aller Tanks und