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Bergungs-, Wrackbeseitigungs- und Entsorgungskosten (Wk5001.19)
soweit sie der Versicherungsnehmer den Umständen nach für geboten
halten durfte.
• die Aufwendungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bzw. durch die Befolgung behördlicher
Anordnungen entstanden sind oder
Schaukästen, Automaten und Vitrinen samt Inhalt (ED3013.19)
Schäden an
Schaukästen/Automaten/Vitrinen außerhalb der Versicherungsräumlichkeiten am
Versicherungsgrundstück,
Waren in diesen Automaten oder Vitrinen und
Bargeld in diesen Automaten
infolge eines
Knochenbruch (UN1065.21)
ng in der vereinbarten und auf der Polizze
angeführten Höhe, wenn die versicherte(n) Person(en) aufgrund eines Unfalles:
einen Knochenbruch,
eine Knochenfissur (Haarriss)
eine Knochensplitterung oder
Mehrkosten durch behördloche Auflagen für Feuer-TIG und EC-TIG (AS5011.23)
Extended Coverage sind
Mehrkosten durch behördliche Auflagen
mitversichert.
Das sind Kosten, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Auflagen nach
einem ersatzpflichtigem Schadenereignis
Wetterwarnung per SMS (St5150.21)
Haftung für Sach- und Vermögens-
schäden, die dem Versicherungsnehmer oder den versicherten Personen aufgrund falscher
Informationen oder fehlender Verfügbarkeit des Wetterwarndienstes leicht fahrlässig zugefügt