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Zusatzkosten-Versicherung (FBU194)
soweit
2.1. sie tatsächlich aufgewendet werden,
2.2. ihr Aufwand
2.2.1. aus gesetzlichen oder vertraglichen Gründen erforderlich, oder
2.2.2. zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Marktstellung wirtschaftlich
Milchgeldersatz (Fe2112.16)
FEUER - Milchgeldersatz - Fe2112.16
Nach einem im Rahmen der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB ersatzpflichtigen Feuerschaden
am Viehbestand sind entgangenes Milchgeld - bei Mutterkuhhaltung tatsächlich
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (UN1061.16)
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte - UN1061.16
In teilweiser Erweiterung des Artikel 7, Pkt. 3.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung gelten ausschließlich nachfolgende
FEUER – Schäden an versicherten Gebäuden durch Anprall unbekannter KFZ auf erstes Risiko – Fe5024.19 (Fe5024.19)
ch Nebenkosten für Aufräum- Abbruch- und Entsorgungsarbeiten im Sinne des Art. 3
Pkt. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB – bis zur Höhe der vereinbarten und auf der
Polizze unter Position Schäden
Hobbywerkstätteneinrichtung (DH1710.20)
mitversichert.
In Erweiterung der Deckung für indirekte Blitzschäden gemäß den vereinbarten und dem Vertrag
zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABHD) erstreckt
sich der