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Cross liability (AH820)
bezieht sich abweichend von Art 7.6.4 AHVB nach Maßgabe des
Deckungsumfanges dieses Versicherungsvertrages auch auf Ansprüche von Gesellschaften,
an denen der Versicherungsnehmer beteiligt
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (UN1060.16)
te Gliedertaxe für Ärzte - UN1060.16
In teilweiser Erweiterung des Artikel 7, Pkt. 3.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung gelten ausschließlich nachfolgende
Zu- und Ableitungen außerhalb Grundstück (LW1125.15)
außerhalb des
Versicherungsgrundstückes - LW1125.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 2 und 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB) sind Bruchschäden
Verbesserte Gliedertaxe (UN1014.15)
- UN1014.15
In teilweiser Erweiterung des Artikels 7, Pkt. 3.2. (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde
liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) gelten ausschließlich
Erweiterter Neuwertersatz für Wohngebäude (AHo009.18)
AmHof/AmLand - Erweiterter Neuwertersatz für Wohngebäude - AHo009.18
In Ergänzung der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Feuer- (AFB), Sturm- (AStB) und
Leitungswasserbedingungen (AWB) gilt