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Mechanischer Außenschutz, durchbruchhemmende Verglasung (E69) (E69)
EINBRUCH E69
MECHANISCHER AUSSENSCHUTZ, DURCHBRUCHHEMMENDE
VERGLASUNG
Gemäß Art. 3 der Allgemeinen Bedingungen für
Zusatzbedingungen für die Feuerversicherung v. Wohngebäuden (ZBF-WG98) (ZBF-WG98)
FEUER ZBF-WG98
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE FEUERVERSICHERUNG
VON WOHNGEBÄUDEN
1. Wohngebäude sind mit allen Baubestandteilen übe
Zusatzbedingungen für die Feuerversicherung von Wohngebäuden (ZBF-W97) (ZBF-W97)
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE FEUERVERSICHERUNG
VON WOHNGEBÄUDEN (ZBF-W97)
1. Wohngebäude sind mit allen Baubestandteilen über und unter Erdniveau versichert; dabei zählen zu
den Baubestandteil
AmLand-Sturmversicherung 2010 (ALSt-2010)
In der
STURMSCHADENVERSICHERUNG ALSt-2010
gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versicherungsort
Für
Rohbaudeckung (F210)
FEUER - Prämienfreie Rohbauversicherung - F210
1. Deckungsbeginn
1.1 Deckungsbeginn für die Feuerversicherung des Gebäudes ist das auf der Polizze/der
Deckungsbestätigung angeführte Beginndatum.
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