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Versicherung von indirektem Blitzschlag bei Elektrofahrzeugen (KA1143.25)
von indirektem Blitzschlag bei
Elektrofahrzeugen - KA1143.25
In Erweiterung des Art 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) und der
Zu- und Ableitungen außerhalb Grundstück (LW1125.15)
außerhalb des
Versicherungsgrundstückes - LW1125.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 2 und 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB) sind Bruchschäden
Cross liability (AH820)
bezieht sich abweichend von Art 7.6.4 AHVB nach Maßgabe des
Deckungsumfanges dieses Versicherungsvertrages auch auf Ansprüche von Gesellschaften,
an denen der Versicherungsnehmer beteiligt
Verbesserte Gliedertaxe (UN1014.15)
- UN1014.15
In teilweiser Erweiterung des Artikels 7, Pkt. 3.2. (Dauernde Invalidität) der dem Vertrag zugrunde
liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB) gelten ausschließlich
Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (UN1060.16)
te Gliedertaxe für Ärzte - UN1060.16
In teilweiser Erweiterung des Artikel 7, Pkt. 3.2 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Unfallversicherung gelten ausschließlich nachfolgende