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Bauherrnhaftpflichtversicherung - prämienfreie Rohbaudeckung (AH1005.15)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Bauherrnhaftpflichtversicherung; prämienfreie
Rohbaudeckung - AH1005.15
Während der prämienfreien Rohbaudeckung gilt die Bauherrnhaftpflichtversicherung abweichend
von der d
Kollektivunfallversicherung für Berufsunfälle mit Wegunfällen (UN1050.16)
UNFALL - Kollektivunfall für Berufsunfälle mit Wegunfällen - UN1050.16
Ergänzend zu Artikel 17 (Ausschlüsse) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB sind Freizeit-
unfälle vom Versicherungsschutz au
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (Fe2114.22)
FEUER - Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen und
Infrastruktur am Grundstück - Fe2114.22
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete
Schäden an Kundenfahrzeugen (AH422) (AH422)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH422
TANKSTELLEN OHNE SERVICETÄTIGKEITEN; SCHÄDEN AN FAHRZEUGEN
1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur für solch
Verwahrung von beweglichen Sachen (AH414) (AH414)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH414
VERWAHRUNG VON BEWEGLICHEN SACHEN
1. Die Bestimmungen gemäß Pkt. 2. gelten ausschließlich für solche beweglichen