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Indirekte Blitzschäden - Gemeinden inkl. Alarmierungs-, Außenanlagen (F303) (F303)
nlagen usw.) die sich außerhalb der versicherten Gebäude je-
doch innerhalb des Versicherungsgrundstückes befinden
Nicht versichert sind:
- Schäden an allen sonstigen angeschlossenen Einrichtungen
Stillstand (MB43.1-03)
so wird der Nachlass sofort gewährt, im
anderen Falle nach Ablauf des Versicherungsjahres. Die auf Grund des Nachlasses zunächst nicht
vorgeschriebene Prämie gilt als gestundet. Die endgültige Prämienabrechnung
Vertragshaftung (AH3804.12) (AH3804.12)
Versicherungsver-
trages auch auf die vom Versicherungsnehmer übernommene vertragliche Haftung aufgrund
genormter Verträge gegenüber von Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen öffentlich-
Radioaktive Isotope (ImG012.12)
4.2. AEB,),
Entsorgungskosten (Art. 3.2.2.4. AFB) gemäß ImG011.12.1.2.1. sofern diese Kosten auf-
grund behördlicher Anordnung wegen eines Schadens durch radioaktive Isotope anfallen.
Oberösterreichische
Zusatzbed. f.d. BU-Vers. zusätzl. Gefahren (ZBECBU-IG03)
beteiligten Versicherer in Empfang zu nehmen.
2. Prozessführung
Soweit die vertraglichen Grundlagen für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, wird
folgendes vereinbart:
2.1. Der