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Tätigkeit an beweglichen Sachen - Beförderung (AH3844.19)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Tätigkeiten an beweglichen Sachen; Beförderung -
AH3844.19
1. Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an fremden beweglichen Sachen gelten ab-
weichend von Art
Steuerliche Regelungen 5 (Zukunftssicherung gem. § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG 1988) (STLV2004-5)
Besondere steuerliche Regelungen zur Zukunftssicherung
gem. § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG 1988:
Bei dieser Lebensversicherung handelt es sich um eine zukunftssichernde Maßnahme des Arbeitgebers für
Indirekte Blitzschäden - Gemeinden inkl. Alarmierungs-, Außenanlagen, Bürogeräte (F304) (F304)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F304
Indirekte Blitzschäden - Gemeinden
inkl. Alarmierungs-, Außenanlagen und Bürogeräte
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 d
RS130 (RS130)
RECHTSSCHUTZ BESONDERE BEDINGUNG RS130
KOMBINIERTER RECHTSSCHUTZ FÜR FREIBERUFLICH TÄTIGE
UND BETRIEBE BIS FÜNF ARBEITNEHMER
1. Versicherungsschutz wi
Gebäude - Pauschalversicherung (G219)
GLAS - Gebäude-Glaspauschalversicherung - G219
In Erweiterung des Art. 3, der ABG gilt vereinbart, daß im Rahmen einer Gebäude-
Glaspauschalversicherung die gesamte Verglasung - auch aus Kunststoff