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Schäden durch bestimmungswidriges Austreten glühendflüssiger Schmelzmassen (FBU16) (FBU16)
ges Austreten glühendflüssiger Schmelzmassen aus ihren Behältnissen oder Leitun-
gen ohne Brand entstehen.
Nicht zu den Sachschäden im Sinne des Art. 1 (2) AFBUB gehören:
a) Schäden
IG-F-99.1 (IG-F-99.1)
ichtung/ Vorräten
2.1. BRANDSCHÄDEN IN TROCKNUNGS- UND ERHITZUNGSANLAGEN
In Abweichung zu Art. 1 der Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen sind Brandschäden in Trock-
nungs- und Erhit [...] Erhitzungsanlagen mitversichert, auch wenn der Brand innerhalb einer solchen Anlage aus-
bricht.
2.2. SCHÄDEN DURCH INDIREKTEN BLITZSCHLAG (bei der Feuerversicherung von Gebäuden)
In Abänderung des [...] Rolläden, Außenantennen, Telefon-, Tor-
sprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen, Brandmelde- und Alarmanlagen;
Nicht versichert sind:
- Schäden an allen sonstigen angeschlossenen E
Richtlinien für die Erlangung und Erhaltung des Nachlasses für selbst-tätige Brandmeldeanlagen sowie Betrieb und Instandhaltung RB95 (RB95)
selbsttätige Brandmeldeanlagen sowie für den Betrieb und die Instandhaltung
der Anlagen - RB95
I. - Richtlinien für die Erlangung und Erhaltung des Nachlasses für selbsttätige
Brandmeldeanlagen
Selbsttätige [...] Betrieb
befindlichen brennbaren Stoffe;
2. Fabrikat der Melder und der Brandmelderzentrale;
3. Lage und Ausführung der Brandmelderzentrale;
4. Art, Schaltung und sämtliche Einzelheiten der Energieversorgung; [...] Versicherungsunternehmung und der zuständigen
Brandverhütungsstelle bekanntzugeben. Gleichzeitig ist von der Errichtungsfirma der zuständigen
Brandverhütungsstelle ein Installationsattest in dreifacher Ausfertigung
Brandschutzbeauftragter (F50) (F50)
Person als Brandschutz-
beauftrager bestellt ist.
Die Aufgaben dieses Brandschutzbeauftragten sind:
a) Ausarbeitung einer Brandschutzordnung;
b) Ausarbeitung eines Brandschutzplanes;
c) [...] Betriebes.
Der Name des Brandschutzbeauftragten ist dem Versicherer und der zuständigen Brandverhütungsstelle
schriftlich zu melden. Mit der Brandverhütungsstelle sind die zu treffenden [...] Festlegung des Verhaltens der Betriebsangehörigen im Brandfall;
d) Führung eines Brandschutzbuches;
e) Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für industrielle und gewerbliche
Im Geschäft - Feuerbetriebsunterbrechungs-Versicherung IG-FBU-99 (IG-FBU-99)
als Folge von Brandschäden an Trocknungs- und sonstigen Erhitzungs-
anlagen und deren Inhalt entstehen, im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert,
auch wenn der Brand innerhalb einer [...] in der
Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
2.1.1. UNTERBRECHUNGSSCHÄDEN DURCH BRANDSCHÄDEN IN
TROCKNUNGS- UND ERHITZUNGSANLAGEN
In Ergänzung zu Art. 1 der Allgemeinen Feuer-