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Besondere Bedingungen für Busreisen des OÖ Seniorenbundes (SBBR2015)
nicht beendet werden konnten, und wir diesem Verlangen nicht binnen eines
Monats entsprechen.
3. Steht unsere Leistungspflicht fest, lässt sich aber aus Gründen, die Sie nicht verschuldet
haben, die Höhe [...] Vorschüsse zu
leisten.
4. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Steht der Anspruch
einem Dritten zu, so beginnt die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf die [...] Versicherer rechtmäßigerweise bekanntgewordener Daten;
diese sind dem Betroffenen mitzuteilen; es steht ihm das Widerspruchsrecht gemäß § 28
Datenschutzgesetz 2000 zu.
(3) Soweit eine ausdrückliche, den
Allgemeine Bedingungen für die Raiffeisen-Plus-Leistungen-Kfz (RPLKFZ2015)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE
RAIFFEISEN-PLUS-LEISTUNGEN-KFZ
(RPLKFZ2015)
Inhaltsverzeichnis
Artikel 1 Gegenstand und Umfang der Versicherung
Artikel 2 Abwicklung, Beauftragung
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung aus dem Risiko- und dem Kostenanteil der Prämie bei fondsgebundenen Lebensversicherungen (Kapital- und Rentenversicherungen) - 2005 (GBFLV2005)
BEDINGUNGEN FÜR DIE GEWINNBETEILIGUNG AUS DEM RISIKO- UND DEM
KOSTENANTEIL DER PRÄMIE BEI FONDSGEBUNDENEN
LEBENSVERSICHERUNGEN (KAPITAL- UND RENTENVERSICHERUNGEN) - 2005
(GBFLV2005)
Inhaltsverzeichn
Besondere Bedingungen für die Anpassung der Prämie nach dem Verbraucherpreisindex (Indexklausel) - 2023 (VBINDP2023)
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ANPASSUNG DER
VERSICHERUNGSPRÄMIE NACH DEM VERBRAUCHERPREISINDEX
(INDEXKLAUSEL) – 2023 (VBINDP2023)
Inhaltsverzeichnis
Begriffsbestimmungen
§ 1 Zeitpunkt der Anpassung
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Rentenzahlung bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 1996 E (VBKSZR96E)
noch nicht vollendet hat, voll
arbeitsfähig ist und nicht in ärztlicher Behandlung oder Kontrolle steht und
- die Versicherungsbedingungen keine Einschränkungen oder Ausschlüsse (§§ 8 und 9) vorsehen. [...] wird.
Als Fluggast gilt, wer weder mit dem Betrieb des Luftfahrzeuges in ursächlichem Zusammenhang steht
oder Besatzungsmitglied ist, noch mittels des Luftfahrzeuges eine berufliche Betätigung ausübt.
[...] tarifliche Deckungsrückstellung bezahlen wir, wenn der Versicherungsfall in ursächlichem
Zusammenhang steht mit
- kriegerischen Ereignissen, in die Österreich verwickelt wird, oder nuklearen Katastrophen,